Engagement
KEPLER Engagement-Prozess
Collaborative Engagement-Prozess
ISS ESG führt jährlich mit ca. 100 börsennotierten Unternehmen Engagement-Dialoge. Bei diesen Unternehmen werden im Rahmen des Norm-Based Research soziale und ökologische Kontroversen festgestellt, die nicht im Einklang mit etablierten Standards für verantwortungsvolles Geschäftsgebaren sind.
Je nach „Schwere-Grad“ der Kontroverse werden die Unternehmen nach RED-flag (rote Flagge) oder AMBER-flag (gelbe Flagge) eingestuft.
Zu Beginn des Engagements werden klare und umsetzbare Ziele definiert. Sie orientieren sich an den branchenspezifischen Standards und den einschlägigen Industriestandards des Unternehmens.
Offenlegung, Implementierung, Behebung und Beendigung sind die vier Hauptziele, deren Fortschritt mit Hilfe von Meilensteinen gemessen wird.
Meilensteine:
- keine Maßnahmen angekündigt
- Zusagen geäußert
- Maßnahmen eingeleitet
- glaubwürdige Maßnahmen angenommen
Im Laufe des Engagements werden die Informationen, die vom Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, den festgelegten Zielen gegenübergestellt und von den ISS ESG-Analysten bewertet. Wurden die Ziele erreicht und somit die Kontroversen behoben, wird das Engagement abgeschlossen. Liegen keine ausreichenden Informationen zur Feststellung der Zielerreichung vor, wird der Engagement-Prozess verlängert. Bei schlechten Aussichten wird das Engagement eingestellt.
Die Engagements werden in vier Bereiche des UN Global Compact eingeteilt:
Prinzipien |
Bereich |
---|---|
1-2 | Menschenrechte |
3-6 | Arbeitsrechte |
7-9 | Umwelt |
10 | Korruptionsbekämpfung |
Engagement Zyklus
Folgt seitens des Unternehmens keine Rückmeldung bzw. Reaktion auf das Engagement von ISS ESG, werden Reminder versendet. Sollte danach immer noch keine Rückmeldung erfolgen, wird ein Schreiben an den CEO und schließlich an den Aufsichtsrat (Board) gesendet. Wurden alle Anstrengungen unternommen, um mit dem Unternehmen in Kontakt zu treten, wird nach 12 Monaten die Durchführbarkeit des Engagements neu bewertet.
Collaborative Engagement Report
Vierteljährlich liefert ISS ESG eine Übersicht über die Collaborative Engagement-Aktivitäten im vorherigen Quartal. In diesem Report werden die Unternehmen, ihr Standort, der Engagement-Grund und in welchen Bereich (Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt und Korruptionsbekämpfung) die Kontroverse fällt, aufgelistet.
3. Quartal 2024
ISS ESG führte im dritten Quartal 2024 mit 27 Unternehmen einen Engagement-Dialog. Eines dieser 26 Unternehmen erhielt gemäß der Norm-Based Research-Methodik von ISS ESG die RED-Flagge (rote Flagge) und die restlichen erhielten die AMBER-Flagge (gelbe Flagge). 10 von Ihnen haben geantwortet, was einer Gesamtrücklaufquote von 37 Prozent entspricht.
- Stewardship Codes
- UN PRI
- UN Global Compact
- OECD-Richtlinien
- UN-Leitprinzipien
- UN SDGs
Engagement Historie
- Download 2023 (pdf, 1,04 MB)
- Download 2022 (pdf, 415 kB)
- Download 2021 (pdf, 487 kB)
- Download 2020 (pdf, 446 kB)
- Download 2019 (pdf, 592 kB)
- Download 2018 (pdf, 957 kB)
- Download 2017 (pdf, 957 kB)
- Download 2016 (pdf, 955 kB)
- Download 2015 (pdf, 958 kB)
- Download 2014 (pdf, 950 kB)
- Download 2013 (pdf, 953 kB)
- Download 2012 (pdf, 988 kB)
- Download 2011 (pdf, 951 kB)
- Download 2010 (pdf, 950 kB)
- Download 2009 (pdf, 949 kB)
- Download 2008 (pdf, 952 kB)
- Download 2007 (pdf, 948 kB)
- Download 2006 (pdf, 946 kB)
- Download 2005 (pdf, 970 kB)
- Download 2004 (pdf, 950 kB)
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Bei diesem Dokument handelt es sich um eine Marketingmitteilung, die von der KEPLER-FONDS Kapitalanlagegesellschaft m.b.H. (KEPLER-FONDS KAG), 4020 Linz, Österreich erstellt wurde. Sie wurde nicht in Einklang mit Rechtsvorschriften zur Förderung der Unabhängigkeit von Finanzanalysen erstellt und unterliegt auch keinem Verbot des Handels im Anschluss an die Verbreitung von Finanzanalysen. Diese Marketingmitteilung stellt weder eine Anlageberatung, eine Empfehlung zum Kauf oder Verkauf noch ein Angebot oder eine Einladung zur Angebotsstellung zum Kauf oder Verkauf von Finanzinstrumenten oder Veranlagungen dar. Die enthaltenen Angaben, Analysen und Prognosen basieren auf dem Wissensstand und der Markteinschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung - vorbehaltlich von Änderungen und Ergänzungen. Die KEPLER-FONDS KAG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte und für das Eintreten von Prognosen. Die Inhalte sind unverbindlich. Gleiches gilt für den Inhalt von anderen Websites, auf die mittels Hyperlink verwiesen wird. Da jede Anlageentscheidung einer individuellen Abstimmung auf die persönlichen Verhältnisse (z.B. Risikobereitschaft) des Anlegers bedarf, ersetzt diese Information nicht die persönliche Beratung und Risikoaufklärung durch den Kundenberater im Rahmen eines Beratungsgesprächs. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Finanzinstrumente und Veranlagungen mitunter erhebliche Risiken bergen. Angaben über die Wertentwicklung beziehen sich auf die Vergangenheit und stellen daher keinen verlässlichen Indikator für die zukünftige Entwicklung dar. Währungsschwankungen bei Nicht-Euro-Veranlagungen können sich auf die Wertentwicklung ertragserhöhend oder ertragsmindernd auswirken. Aus der Veranlagung können sich steuerliche Verpflichtungen ergeben, die von den jeweiligen persönlichen Verhältnissen des Kunden abhängen und künftigen Änderungen unterworfen sein können. Diese Information kann daher nicht die individuelle Betreuung des Anlegers durch einen Steuerberater ersetzen. Die beschränkte Steuerpflicht in Österreich betreffend Steuerausländer impliziert keine Steuerfreiheit im Wohnsitzstaat. Die Wertentwicklung von Fonds wird entsprechend der OeKB-Methode, basierend auf den veröffentlichten Fondspreisen, ermittelt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Zusammensetzung des Fondsvermögens in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Regelungen ändern kann. Im Rahmen der Anlagestrategie von Investmentfonds kann überwiegend in Investmentfonds, Bankeinlagen und Derivate investiert oder die Nachbildung eines Index angestrebt werden. Fonds können erhöhte Wertschwankungen (Volatilität) aufweisen. In durch die FMA bewilligten Fondsbestimmungen können Emittenten angegeben sein, die zu mehr als 35 % im Fondsvermögen gewichtet sein können. Marktbedingte geringe oder sogar negative Renditen von Geldmarktinstrumenten bzw. Anleihen können den Nettoinventarwert von Investmentfonds negativ beeinflussen bzw. nicht ausreichend sein, um die laufenden Kosten zu decken.
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